- kosmetische Mittel
- nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, äußerlich am Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, Pflege oder Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruchs oder zur Vermittlung von Geruchseindrücken angewendet zu werden, ausschließlich medizinischer Heilmittel (§ 4 LMBG).- Verboten ist u.a. die Herstellung solcher k.M., die geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen oder bei denen ohne Zulassung verschreibungspflichtiger Stoffe im Sinn des Arzneimittelrechts verwendet werden, sowie k.M. unter irreführender Bezeichnung gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen.- Vgl. KosmetikVO i.d.F. vom 7.10.1997 (BGBl I 2410) m.spät.Änd.- Verstöße werden als ⇡ Straftat (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis drei Jahre) oder als ⇡ Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis 25.000 Euro) geahndet.
Lexikon der Economics. 2013.